Baurecht und Werkvertragsrecht
Auf dem Gebiet des Baurechtes und dem Werkvertragsrecht
vertrete ich Grundstückseigentümer, Baugeschäfte,
Handwerksunternehmen und Bauherrn, als Auftraggeber und Auftragnehmer.
Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfasst insbesondere
• das Prüfen und Besprechen von Bauverträgen einschließlich dem Recht der VOB/B,
• die Geltendmachung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen,
• die Durchführung von Selbständigen Beweisverfahren,
• die Bearbeitung von Mängeleinwänden und Gewährleistungsansprüchen und
• die Beratung zur Bauabnahme und Vertragsstrafe.
Des Weiteren vertrete ich Sie auch im Baugenehmigungsverfahren gegenüber Behörden und beim Verwaltungs-
gericht.
Für die Vereinbarung eines Besprechungstermins erreichen Sie mich unter der Telefonnummer 0341/ 878 25 20
oder Sie nutzen das
Kontaktformular.
Mietrecht und Immobilien
Bau- und Immobilienrecht