Bauträgerrecht und Grundstücksrecht
Die Rechtsberatung und Vertretung im Bauträgerrecht umfasst insbesondere:
• die Prüfung von Bauträgerverträgen und Kaufverträgen zu Wohnungseigentum und Teileigentum,
• die Bearbeitung von Bauverträgen zwischen Bauträgern und Handwerksbetrieben,
• die Bearbeitung von Mängel- und Gewährleistungsrechten und
• Abwehr und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
Im Grundstücksrecht berate ich Sie zu Fragen bei
• Grundstückskaufverträgen
• Erbbaurechtsverträgen
• Pachtverträgen
Für die Vereinbarung eines Besprechungstermins erreichen Sie mich unter der Telefonnummer 0341/ 878 25 20
oder Sie nutzen das
Kontaktformular.
und in den Arbeitsgemeinschaften
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